Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Videoüberwachungsanlagen
1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben
Pockauer Werkzeugbau Oertel GmbH
Gewebering 14
09514 Pockau-Lengefeld
Vertreten durch
Daniel Oertel (Geschäftsführer)
Ralf Talke (Geschäftsführer)
Telefon: +49 37367 326-0
Telefax: +49 37367 326-33
E-Mail: info@pw-oertel.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
David Fischer
interev Chemnitz
c/o PeriCo Solutions GmbH
Gewerbestraße 11
08115 Lichtentanne
Deutschland
Tel.: +49 1523 7395032
E-Mail: david.fischer@perico-gmbh.de
2. Zweck des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen bei der PW Oertel
- Überwachung des nicht-öffentlich zugänglichen Bereichs von Betriebsanlagen
- Erhöhung der tatsächlichen Sicherheit der Mitarbeiter
- Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Mitarbeiter
- Eindämmung von Vandalismusschäden
- Abschreckung von gewaltbereiten Personen
- Verbesserte Strafverfolgung strafrechtlich relevanter Delikte
- Zutrittskontrollen zu betrieblichen Bereichen
- Außenhautsicherung von betrieblichen Bereichen gegen unbefugten Zutritt
- Speicherung sicherheitsrelevanter Betriebsereignisse
Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.
Gesetzliche Grundlage: § 4 BDSG (neu) „Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“ (§6b BDSG alt), Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
3. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Aufzeichnungen werden nur auf Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft und gerichtlicher Anordnung herausgegeben.
4. Betroffene Personen
Kunden, Mitarbeiter der PW Oertel, Mitarbeiter von Auftragnehmern, sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten.
5. Speicherdauer
Die Speicherfrist beträgt maximal 72 Stunden.
Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die strafrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.
6. Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft: Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.
Recht auf Berichtigung: Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.
Recht auf Löschung: Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können, zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.
Recht auf Widerspruch: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Herr Andreas Schurig, Devrientstr. 1, 01067 Dresden).
Stand 08-2023